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   BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82   

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BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82 (https://dejure.org/1984,6777)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 7 RAr 55/82 (https://dejure.org/1984,6777)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 55/82 (https://dejure.org/1984,6777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung - Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.11.1967 - 12 RJ 80/63

    Altersrente - Verkürzte Wartezeit - Dem Altersruhegeld entsprechende Leistungen

    Auszug aus BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82
    Auch für die Frage, was eine dem Altersruhegeld entsprechende Leistung 13 von S 19 Abs. 3 Fremdrentengesetz (FRG) ist, wird ausdrücklich hierauf abgestellt (BSGE 27, 209, 211).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92

    Abfindung - Darlehn

    Die Formulierung "Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen" in § 117 Abs. 2 Satz 1 AFG ist umfassend zu verstehen; sie soll sicherstellen, daß alle im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis gewährten Zuwendungen erfaßt werden (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

    Angesichts dieser Zwecke der Absätze 2 und 3 AFG spielt nicht nur keine Rolle, wie die Zuwendung bezeichnet wird, wegen welcher Rechtsgrundlagen sie gewährt wird und ob sie in Raten oder in einer Summe gezahlt wird (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Gleiches gilt für die Abweisung einer Klage gegen eine Alg-Rückforderung, weil der Bescheid zwar nicht auf die zunächst angeführte verfassungswidrige Regelung, wohl aber auf die danach erlassene verfassungsgemäße Neuregelung gestützt werden könne (SozR 1700 § 31 Nr. 1) und für die Abweisung einer Klage auf Alg, obgleich der von der Beklagten geltend gemachte Ruhensgrund (§ 118 AFG) nicht zutraf, aber wegen fehlender Verfügbarkeit oder Anrechnung von Einkommen nach § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) oder wegen einer Sperrzeit (§ 119 AFG) kein Leistungsanspruch bestand (SozR 4100 § 118 Nr. 13 insoweit nur verkürzt abgedruckt).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Unter diesen Umständen wären die dem Kläger zugesagten finanziellen Vergünstigungen zu kapitalisieren und der Ruhenszeitraum nach § 117 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu ermitteln (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    Sollte sich ergeben, daß nach den beschriebenen Kriterien im streitigen Zeitraum Vorruhestandsgeld i.S. des § 118b AFG nicht bezogen worden ist, könnte ein Ruhen des Anspruchs gemäß § 117 Abs. 2 und 3 AFG (hier i.d.F. des insoweit am 1. Juli 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 30. Juni 1989 - BGBl. I 1297) mit der Notwendigkeit der "Kapitalisierung" der Leistung (vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13 und BSG NZA 1985, 438, 439) in Betracht kommen, da es sich bei den von der früheren Arbeitgeberin des Klägers gezahlten Leistungen nicht um Arbeitsentgelt i.S. des § 117 Abs. 1 AFG (vgl. BSGE 52, 47 ff. = SozR 4100 § 117 Nr. 7) bzw. um eine Leistung i.S. des § 117 Abs. 1a AFG handelt und auch § 118 AFG (i.d.F. des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 - BGBl. I 1497) nicht eingreift.
  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96

    Anhörung zu einem während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt;

    Sie soll sicherstellen, daß alle im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis gewährten Zuwendungen erfaßt werden (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13; SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).

    Angesichts dieser Zwecke der Absätze 2 und 3 AFG spielt nicht nur keine Rolle, wie die Zuwendung bezeichnet wird, wegen welcher Rechtsgrundlage sie gewährt wird und ob sie in Raten oder in einer Summe gezahlt wird (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 117 Abs. 2 AFG auch ein Teil der von der Beigeladenen gezahlten Betriebsrente als "Arbeitsentgelt" für die Zeit nach dem Ausscheiden des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis zu werten (vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 58/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung - Gleichwohlgewährung

    Das LSG hat deshalb nach der Zurückverweisung nicht mehr zu prüfen, ob der nach § 117 Abs. 2 und 3 AFG maßgebliche Zeitraum unter Berücksichtigung der Rechtsprechung richtig berechnet worden ist (vgl zur Notwendigkeit einer Kapitalisierung bei monatlichen Zahlungen: BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13 S 77; vgl zur Situation eines Spitzbetrags: BSGE 85, 116, 119 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 19 S 131), und zwar insbesondere nicht, wie der maßgebliche Zeitraum zu berechnen ist, wenn - wie vorliegend - die monatliche Entschädigungszahlung in ihrer Höhe abhängig ist von der Zahlung und Höhe des Alg, also sich Entschädigungsleistungen und Alg gegenseitig in der Höhe bedingen.
  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97

    Einordnung von im Rahmen des Konkursverfahrens gewährten Betriebsrenten als

    Sie soll sicherstellen, daß alle im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis gewährten Zuwendungen erfaßt werden (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13; SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).

    Angesichts dieser Zwecke der Absätze 2 und 3 AFG spielt nicht nur keine Rolle, wie die Zuwendung bezeichnet wird, wegen welcher Rechtsgrundlage sie gewährt wird und ob sie in Raten oder in einer Summe gezahlt wird (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 117 Abs. 2 AFG auch ein Teil der von der Beigeladenen gezahlten Betriebsrente als "Arbeitsentgelt" für die Zeit nach dem Ausscheiden des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis zu werten (vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter

    Da das ihm vor Erreichen einer Altersgrenze zugebilligte Ruhegehalt einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht iS des § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG ähnlich ist (vgl BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13), könnte der Kläger nach Zurücklegung der Anwartschaftszeit neben den Versorgungsbezügen Arbeitslosengeld beziehen.
  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung -

    Der Senat vermag den Ausführungen des LSG keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß es sich dabei nicht um Leistungen des Arbeitgebers gehandelt haben könnte, die P wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses iS des § 117 Abs. 2 Satz 1 AFG erhalten hat (vgl BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 29/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Säumniszeit - Meldepflicht - Warnfunktion - Bescheid

    Die gleiche Lage ergibt sich, wenn der Leistungsantrag aus anderen Gründen abgelehnt worden ist (vgl BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 49/00 R

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 47/00 R

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Erstattungsforderung und Gefährdung der

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 85/07

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches bei Zahlung einer Abfindung bzw.

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 128/87

    Zeitraum des Ruhens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen einer Abfindung

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87

    Anspruch eines im Baugewerbe beschäftigten Italieners auf Gewährung von

  • LSG Hessen, 27.06.1997 - L 10 Ar 571/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - vorgezogenes Altersruhegeld für weibliche

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 104/85
  • LSG Bayern, 26.10.2001 - L 8 AL 98/98

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Bezugs einer vorzeitigen

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 65/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Ruhen des

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 57/88

    Sozialversicherung - Kapitallebensversicherung - Witwenrente

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 105/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Vorliegen von von

  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen

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